Die Seniorpartner richten sich in ihrer Schultätigkeit nach verbindlichen Qualitätsstandards
- Die Weiterbildung zum Schulmediator nach SiS-Standards ist für die Tätigkeit als Seniorpartner in einer Schule unerlässlich. Siehe auch Schulmediator werden.
- Seniorpartner müssen Mitglieder des jeweils für ihn zuständigen Landesverbandes sein.
- Die freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit wird zwischen Seniorpartner und Verband schriftlich vereinbart.
- Supervision und/oder Kollegiale Fallberatung werden für alle aktiven Seniorpartner in regelmäßigen Abständen angeboten.
- Ab 2014 legen unsere neuen Schulmediatoren ein polizeiliches Führungszeugnis vor.
- Während des freiwilligen Engagements werden verlässliche fachliche und persönliche Begleitung gewährleistet und mehrere Fortbildungen pro Jahr mit jugendrelevanten Themen angeboten.
- Die Seniorpartner sind während ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert.
- Die Zusammenarbeit zwischen SiS und der Schule wird durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt.
- Die vollständigen Standards sind in unserem Qualitätshandbuch festgeschrieben.